Preisvergleichsportale – (geizhals.at, eVendi, Idealo u. Co)

In letzter Zeit werden häufiger Fragen an uns herangetragen, die sich auf die vielen Preisvergleichportale beziehen. Unsere Shopbetreiber des Bigware Projekts (siehe www.bigware.org) möchten wissen, ob es sich lohnt, Ihre Waren in Preisvergleichen listen zu lassen. Gerade weil diese Frage mit einem deutlichen "Ja" zu beantworten ist, haben wir in der Bigware Shopsoftware 3.0 diese Funktionalität stark erweitert.

Aus der Welt des Onlinehandels sind Preisvergleiche jedenfalls nicht mehr weg zu denken. Helfen Sie doch unseren Shopbetreibern Umsätze zu generieren. Dabei sollte man jedoch auch die Nachteile betrachten. Speziell dann, wenn ein Preisvergleichsportalbetreiber seinen Firmensitz nicht in Deutschland hat und er sich somit z.B. nicht an die deutschen Verbrauchergesetze halten muss, können große Probleme auftreten. Wir berichten weiter unten darüber (siehe #geizhals)

Ein Preisvergleichsportal ist eine Website, auf der Verbraucher zu einem gesuchten Produkt mehrere Onlineshops auf einer Seite finden, um deren Preis zu vergleichen. Beispiele dafür sind geizhals.at , evendi.de, idealo.de, schottenland.de usw.

Im Unterschied zu Preisagenturen arbeiten Internet-Preisvergleiche für den Online-Nutzer meist kostenlos. Sie finanzieren sich durch Werbung und hauptsächlich durch Provisionen und Klickraten der beworbenen Onlineshops. Dabei sind die Provisionsmodelle Pay per Click, Pay per Sale und Pay per Lead die gebräuchlichsten. Von den inzwischen über 1000 Preisvergleichsportalen in Deutschland sind die meisten sogenannte „White-Label-Preisvergleichsportale“. D.h. die Datenbasis stammt nicht vom Portalbetreiber, sondern von einem Anbieter. Diese White-Label-Preisvergleichsportale werden gerne innerhalb von Portalwebsites mit großer Community eingesetzt. Internet-Preisvergleiche gibt es seit über zehn Jahren. Seit einigen Jahren gibt es auch Metasuchmaschinen zur Preissuche bzw. zum Preisvergleich oder Preisvergleichssoftware. Weiterhin bieten einige Preisvergleichswebsites inzwischen neben dem reinen Preisvergleich ein dem Nutzerprofil entsprechendes Ranking der Online-Shops, die neben dem Preis vor allem die Lieferfähigkeit, Nutzermeinungen und Testberichte zur Qualität, ökologische Nachhaltigkeit und Sicherheit abbilden. Neben allgemeinen Preisvergleichen, die Produkte einer Vielzahl von unterschiedlichen Produktkategorien vergleichen, gibt es auch spezialisierte Preisvergleichsportale, die jeweils nur Anbieter eines Marktsegments wie Computer, Elektronik oder Medikamente vergleichen und dafür dann oft weitergehende spezielle Parameter zum Vergleich heranziehen.

Inhaltsverzeichnis

Technologie

Eine Möglichkeit um Preisinformationen zu sammeln ist, diese direkt vom Händler einzulesen. Diese werden dann mit der Datenbank des Vergleichsdienstes abgeglichen. Der Abgleich benötigt einen Mix aus Informationsextraktion, Fuzzylogik sowie menschlichem Urteilsvermögen zur Zuordnung. Ein alternativer Ansatz sind Webcrawler, welche die Preisinformation direkt beim Anbieter suchen und in eine Datenbank einspeisen. Damit können auch Daten gegen den Willen des Händlers abgeholt werden. Oft wird auch eine Kombination dieser Methoden verwendet.

Mobile Anwendung

Mobile Anwendungen haben mit dem Aufkommen der von Smartphones der jüngeren Generation stark zugenommen. WAP-Anwendungen oder SMS-Dienste waren zu wenig kundenfreundlich und wurden darum nie breit angewendet. Grundsätzlich helfen einfach und schnell zu bedienende Applikationen dem Durchbruch, da der Kunde wenig gewillt ist viele Informationen einzutippen. Darum haben verwenden die jüngsten Produkte von mobilen Preisvergleichen Barcodeleser und Bilderkennung. Dabei wird die Smartphonekamera genutzt, um die Bildinformationen einzulesen.

Kritik

Für Benutzer ist es nicht immer transparent, aus welcher Quelle die Preise stammen bzw. wie aktuell und objektiv sie sind. Viele Vergleichsportale verwenden relativ alte Daten und präsentieren zudem mitunter die Preise zahlender Kunden weiter oben, was zu erheblichen Preisverzerrungen führt. Damit steht in Zweifel, ob solche Vergleiche tatsächlich noch objektiv sein können. Ein objektiver Preisvergleich ist schon deshalb problematisch, weil viele Shops ihre Preise im Tageslauf mehrfach und teilweise drastisch ändern. Dies geschieht zum Beispiel durch automatische Mitbewerbsbeobachtung und computergesteuerte Anpassung an Tagestrends. Solche kurzfristigen Änderungen werden von den Vergleichsportalen in der Regel überhaupt nicht erfasst. Der Verbraucher bekommt auf Preisvergleichsportalen dagegen suggeriert, er könne hier tatsächlich den günstigsten Preis finden.

Dies wurde in Deutschland nun durch ein Urteil unterbunden.

In höchster Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Händler, die ihre Produkte in Preissuchmaschinen bewerben, diese auch zu dem dort angegeben Preis im eigenen Shop-System anbieten müssen. Im konkreten Fall aus dem Jahre 2006 hatte ein Online-Händler im eigenen Shop den Preis für eine Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht und diese Änderung dem Suchmaschinenbetreiber (idealo.de) umgehend mitgeteilt. Preissuchmaschinen aktualisieren die Angebote allerdings nicht sofort, sondern mitunter verzögert. So kam es dazu, dass besagter Händler, mit dem alten Preis noch drei Stunden nachdem Kunden nicht mehr zu diesem Preis kaufen konnten, das vermeintlich beste von 45 Angeboten hatte. In der Spitzenplatzierung sieht das BGH einen "besonderer Wettbewerbsvorteil" und stuft das Vorgehen damit als Irreführung ein, insbesondere da Verbraucher Preissuchmaschinen mit "höchstmöglicher Aktualität" verbinden. Shop-Betreiber dürfen daher den Preis im eigenen System erst dann erhöhen, wenn die Suchmaschinen, bei denen sie werben, die Änderungen auch übernommen haben. Auch die Ausrede "Alle Angaben ohne Gewähr" lässt das BGH in diesem Fall nicht gelten. Dem Händler sei es zuzumuten, mit der Umstellung so lange zu warten, bis der neue Preis in der Suchmaschine erscheine.

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist, das Portalbetreiber die Aktualisierung beeinflussen können und somit auch Ihre Provisionen verbessern können. Ein Schelm wer böses denkt. So wurde uns berichtet das eine stark reduzierte Preisliste (oft als CSV Datei von den Preisvergleichen beim Shopbetreiber abgerufen) z.B. bei geizhals.at zu einer automatisierten Sperre führt. Begründet wird dies offenbar damit, das dies ein Sicherheitskriterien sei, das aber nicht greift, wenn die Liste stark vergrößert wird. Eine erneute Aktualisierung muss scheinbar erst wieder durch die Mitwirkung eines Geizhals-Mitarbeiter manuell gestartet werden. Die Suchergebnisse, an denen auch andere Preisvergleichportale angebunden sind (z.B. heise.de), können dadurch massiv verfälscht werden und große Kosten auf Seiten der Shopbetreiber entstehen. Auch sollen dadurch enstandene negative Bewertungen, trotz dieses Umstandes, nicht von den Portaleigenen Webseiten gelöscht worden sein. Da Preisvergleiche, wie Geizhals, sich nicht an deutsche Gesetze gebunden sieht, kann es so sehr schwierig werden für den deutschen Webshopbetreiber sich z.B. gegen Abmahnungen zu wehren oder gar dem deustchen Urteil des BGH gerecht zu werden.

 
In der Version Bigware Shop 3.0 versuchen wir den größten Problemen entgegen zu wirken, so das das anmelden und Einstellen der Shopeigenen CSV Datei bei den Preisvergleichsportalen nicht zum Spießrutenlauf wird. Was kann man aber technisch tun, wenn eine Aktualisierung einfach gestoppt wird und die alten Artikel gelistet bleiben. Gott sei Dank ein Einzelfall!
 

Ein weiterer Kritikpunkt liegt darin, dass Onlineshops teilweise sehr unterschiedliche Versandkosten verlangen und in vielen Preisvergleichsportalen diese Versandkosten nicht immer sofort ersichtlich sind. Ein BGH-Urteil vom 16. Juli 2009, I ZR 140/07, wirkt dem entgegen und fordert in Preisvergleichslisten, die üblicherweise Ranglisten darstellen, eine transparente Darstellung der anfallenden Versandkosten. Seriöse Angebote sind von dieser Kritik kaum tangiert, da sie dem Kunden den stundenaktuellen oder wenigstens tagesaktuellen Endpreis präsentieren. Darin eingerechnet sind bereits aktuelle Wechselkurse, Versandkosten etc. Dies macht Vergleiche jedoch sehr aufwändig und bedarf vor allem bei den Versandkosten oft der Zusammenarbeit mit den gelisteten Shops. Ein weiteres sehr wichtiges Kriterium ist die Unabhängigkeit und Neutralität der Preisvergleiche. Da diese in der Regel die Einnahmen von den Shops erhalten, ist dies jedoch problematisch: Es stellt sich das gleiche Problem wie bei Ratingagenturen: Der Kunde muss neutral bewertet werden, gleichzeitig ist man bei den Einnahmen auf ihn angewiesen. Wichtig ist deshalb, dass ein Preisvergleich starke Richtlinien zur Gleichbehandlung hat, und auch Angebote von marktrelevanten Anbietern listet, die nichts für die Aufnahme bezahlen.

Kommentare

Eine Antwort zu „Preisvergleichsportale – (geizhals.at, eVendi, Idealo u. Co)“

  1. Avatar von MartinBr

    Vielen Dank für diesen tollen Artikel. Auch wenn er schon etwas älter ist, stimmt das meiste immer noch. Ich würde noch hinzufügen, dass sich gerade spezialisierte Preisvergleichsseiten für kleinere Online Shops lohnen können (ich betreibe mehrerer solcher, z.B. den Kontaktlinsen Preisvergleich lenscheck). Die Provisionstruktur ist oft per Sale im Vergleich zu Provisionen per Klick bei vielen großen Preisvergleichsseiten. Das hilft kleineren Shops das Risiko zu senken und nur für tatsächlichen Umsatz eine Provision zu zahlen.

    Gruß
    Christian

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