eBay-Konto gehackt: Opfer muss Einkauf nicht bezahlen

Drei, zwei, eins … meins?

Nicht immer. Wird ein Konto bei Internet-Auktionenportalen wie eBay gehackt, muss der Betroffene nicht für Einkäufe des Angreifers bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden (Az.: 3 U 1/12). die Verwendung des Passworts reiche nicht als Beweis dafür, dass der Kauf vom Inhaber des Kontos getätigt wurde. Im Zweifel müsse der Verkäufer nachweisen können, dass dahinter tatsächlich der Kontobesitzer gesteckt habe. In dem Fall hatte ein eBay-Nutzer ein Harley-Davidson-Motorrad über den Onlinemarktplatz versteigert. Die Auktion endete mit einem Höchstgebot von 34.000 € . Der vermeintliche Käufer behauptet aber nachher, sein Konto sei von jemand anderem übernommen worden. Die Klage des Verkäufers auf Schadenersatz wurde abgewiesen.

Quelle: dpa


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