Kostenpflichtige Rücksendungen sollen Retourenquote senken

Die am 13. Juni 2014 in Kraft getretene neue Verbraucherrechtrichtlinie hat viele Änderungen mit sich gebracht – unter anderem auch die Möglichkeit, Kunden die Rücksendekosten auferlegen zu können. Der Frage, ob viele Onlinehändler nun ihren Kunden die Rücksendekosten in Rechnung stellen, ist der Shopzertifizierer Trusted Shops mit einer Umfrage bei mehr als 200 Onlinehändlern nachgegangen. Zwei Drittel der kleinen und mittleren Online-Händler in Deutschland  sollen demnach die neuen Regelungen nutzen und kassieren die Rücksendegebühren von ihren Kunden ein. Ein Effekt ist wohl spürbar: Von den zwei Dritteln Online Shop Betreibern, stellen 26 Prozent einen Rückgang bei Rücksendungen fest.


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