Schlagwort: Zahlungsverzug

  • Gesetzesänderung – 40 Euro Pauschalgebühr bei Zahlungsverzug

    Ein kürzlich geändertes Gesetz hilft Unternehmen, deren Geschäftskunden sich im Zahlungsverzug befinden. Eine Pauschalgebühr von 40 Euro kann verlangt werden. Auch Privatkunden können bei Zahlungsverzug nach einem Widerruf diese Pauschale verlangen. Gesetzesänderung zur Verbesserung der Zahlungsmoral Der Bundestag hat am 22. Juli 2014 eine Gesetzesänderung verabschiedet, welches Unternehmen aber auch Verbraucher bei Zahlungsverzug helfen soll. […]