Wer unter seinem Firmennamen Waren im Internet bestellt, kann sich nicht auf das Widerrufsrecht für Verbraucher berufen. Das gilt selbst dann, wenn die Ware privat bezahlt und an eine Privatadresse geliefert worden ist, so das Amtsgericht München in einem am 28.04.14 veröffentlichten Urteil vom 10. Oktober 2013 (Az.: 222 C 16325/13).
Widerrufsrecht im Onlinehandel
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