Amazon-Marketplace: Müssen alle Händler ab sofort 30 Tage Rückgabe anbieten?

 

Amazon hatte Händlern auf ihrer Plattform vor einiger Zeit darüber informiert, dass diese in Zukunft die selben Rücksendebedingungen anbieten sollen wie Amazon. Amazon verlangt nun von den Händlern,  allen Kunden ein "freiwilliges" Rückgaberecht von 30 Tagen einzuräumen. Allerdings überlässt Amazon die Umsetzung nicht den Händlern, sondern hat in einigen Fällen angeblich ohne Rücksprache mit den Händlern deren Widerrufsbedingungen einfach abgeändert. 

Abmahnung wegen doppelter Widerrufsbelehrungen?

Amazon hat dabei nicht zusätzlich zu der Widerrufsbelehrung des Händlers die eigene Rückgabegarantie eingefügt, sondern hat die ursprüngliche Widerrufsbelehrung des Händlers angeblich einfach mit einer Frist von 30 Tagen versehen und diese dann zusätzlich zu der Belehrung des Händlers online gestellt.

Das führt aber dazu, dass sich nun zwei widersprüchliche Belehrungen in den Angeboten der Händler finden, was ein Grund für eine Abmahnung des Händlers sein kann.

Alle Amazon-Händler sollten prüfen, ob ihre Angebote betroffen sind. Wenn Händler mit zwei verschiedenen Belehrungen (der eigenen und einer von Amazon abgewandelten Variante) auftreten, die inhaltlich voneinander abweichen, kann dies abgemahnt werden.Auch einen Blick auf Web-Hosting-Pakete und besten Domain-Pakete Angebote für Website.

Wichtig ist der Unterschied der beiden Punkte „gesetzlicher Widerruf von 14 Tagen“ und „freiwillige Rückgabe von 30 Tagen“. Das erste ist eine gesetzliche Pflicht, das zweite eine freiwillige Leistung des Händlers. Deshalb sollten Händler nicht einfach die 14 Tage in ihrer Widerrufsbelehrung gegen 30 Tage austauschen. Die Belehrung wäre dann nicht mehr korrekt.

Amazon-Händler sollten weiterhin die eigene korrekte Widerrufsbelehrung von 14 Tagen verwenden. Daneben sollten Händler den Passus zur freiwilligen 30 Tage Rückgabe (UNSERE FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTIE) von Amazon einfügen.

Fazit:

Amazon-Händler hatten es schon in der Vergangenheit schwer, die eigenen Angebote auf der Plattform rechtssicher zu gestalten.Dabei ging es oft um inhaltliche Vorgaben, die vom Amazon selbst stammen und die der Händler nicht beeinflussen kann, etwa bei der Frage der "voraussichtlichen Lieferung" oder der Frage, ob die Händler auf Amazon überhaupt wirksam eigene AGB einbeziehen können.

Die Kunden wird es freuen, wenn sie bei allen Verkäufern auf der Plattform einheitlich 30 Tage lang die Ware zurück senden können. Ob Amazon aber berechtigt ist, die Händler zu einer derartigen Rückgabepflicht zu zwingen, wird in nächster Zeit sicher gerichtlich geklärt werden.

Quelle: www.e-recht24.de


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