Die Steuersau ist aus dem Dorf gejagt worden…

Laut Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom ist die Rechtsfrage nun bundeseinheitlich auf BundLänder-Ebene geklärt worden. Inländische werbetreibende Unternehmen müssen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen. Die drohende steuerliche Mehrbelastung ist somit abgewendet. Dennoch ist die Steuerabzugsverpflichtung bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken auch zunehmend Standard bei Betriebsprüfungen. Trotz BMF-Schreibens bestehen noch einige Rechtsunsicherheiten, wie beispielsweise die genaue Definition von umfassenden Nutzungsrechten.


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