Geoblocking: Wann wird einkaufen im Ausland endlich zeitgemäß?

Die Europäer kaufen gern und viel im Internet ein. Doch weit gefehlt, wenn es um den Kauf im Ausland geht! Viele Angebote machen schon an den Ländergrenzen halt. Neben Sprachbarrieren sowie unterschiedlichen Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten, gibt es gezielte Maßnahmen, um den grenzüberschreitenden Handel einzuschränken. Ein wichtiges Hemmnis ist das Geoblocking, das auf dem Weg zum florierenden internationalen Handel noch gelöst werden muss.

Was ist eigentlich Geoblocking?

Auch wenn der Begriff „Geoblocking“ schon so alt ist wie das Internet selbst und zu Hauf durch die Medien schwirrt – nicht jeder weiß, was sich dahinter verbirgt. Beim Geoblocking handelt es sich um eine Technik, durch die Verbrauchern aufgrund des Wohnsitzes oder von Kreditkartendaten der Zugang zu bestimmten Websites verwehrt werden kann.

In der Praxis äußert sich das dadurch, dass es Kunden nicht erlaubt ist, in einem Online-Shop in einem anderen Land einzukaufen. Sie erhalten entweder den Hinweis, dass die Lieferung in das Zielland nicht angeboten wird, oder werden automatisch zu einem heimischen Online-Shop umgeleitet, in dem der Verkäufer auch eine Webseite unterhält. Der Anbieter möchte dann, dass der Kunde auf der Seite seines Heimatlandes einkauft.

Beispiel:

Screenshot Zalando.at vom 28.04.2017

Shoppen im Sortiment des österreichischen Zalando-Stores ist also genauso wenig möglich wie das spontane Ordern von Lebensmitteln für die Tage nach der Rückkehr vom griechischen Strandurlaub. Gleiches gilt für Streaming-Dienstleister: Trübe Regentage an der dänischen Küste können leider nicht mit Netflix oder Amazon Prime vertrödelt werden.

E-Commerce Maßnahmenpaket gegen Geoblocking

Juristisch ist das Thema jedoch immer noch eine Grauzone. Auch die EU hat dieses Problem erkannt und will ungerechtfertigtes Geoblocking angehen. Dazu hat man sich Anfang 2017 auf einen Verordnungsentwurf zur „grenzüberschreitenden Portabilität“ geeinigt.

Das Ziel ist es vor allem, zu vermeiden, dass Verbraucher, die Dienstleistungen oder Waren in einem anderen Land der EU online (oder vor Ort) erwerben wollen, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen grundlos diskriminiert werden. Der Entwurf sieht vor, dass Dienstleister wie Netflix, Amazon Prime, Spotify oder Steam es ihren Nutzern erlauben müssen, auch auf EU-weiten Reisen auf die Dienste zugreifen zu dürfen.

Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer generellen europaweiten Lieferpflicht, denn die Vertragsfreiheit der Händler muss und wird nach aktuellem Stand unangetastet bleiben. Auch soll nur das unberechtigte Geoblocking ausgemerzt werden. Ausnahmen sind weiterhin möglich, wenn sie aus objektiven und nachprüfbaren Gründen, wie dem Mehrwertsteuerrecht oder Vorschriften zum Schutz des Gemeinwohls, erfolgen.

Die neuen Vorschriften sollen ab Anfang 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, was den Anbietern viele Monate Zeit lässt, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften einzustellen.

Pläne zum Geoblocking noch verbesserungswürdig

Auch wenn die Maßnahmen schon ein guter Anfang sind, so sind sie dennoch noch verbesserungswürdig. Wie eingangs erwähnt, ist es das Zusammenspiel vieler Gründe, die den grenzüberschreitenden Handel noch hindern.

Nicht nur Praktiken wie das Geoblocking hemmen den länderübergreifenden E-Commerce, sondern ebenso Handelsbarrieren, Rechtszersplitterung, logistische Hürden oder die Angst vor Zahlungs- oder Warenausfällen. Daher wäre es für die Branche wünschenswert, wenn die EU sich auf den Abbau dieser konkreten Handelsbarrieren fokussieren würde.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann ist seit 2013 als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen.
Außerdem ist sie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin.


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