Rücknahmepflicht für Elektrogeräte ist in Kraft getreten

elektroschrottSeit dem 24. Juli müssen sowohl der Einzelhandel als auch der Online-Handel kostenlos Altgeräte zurücknehmen.

Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Rücknahmeverpflichtung für Elektroschrott am 24. Juli sind stationäre Händler und Online-Anbieter verpflichtet, kostenlos alte Elektrogeräte zurück zu nehmen und zu recyclen. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Elektrogesetz (ElektroG) aus Oktober 2015.

Voraussetzung für diese neue Rücknahmeverpflichtung ist beim Online-Handel eine Versand- und Lagerfläche von mehr als 400m², beim stationären Handel ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Elektronikmärkte wie Media Markt oder Saturn fallen damit unter diese Regelung, Lebensmittelhändler wie Edeka oder Rewe jedoch nicht.

Rücknahmeverpflichtung auch gegenüber Nicht-Kunden
Bei Großgeräten (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank) sind die Händler nur beim Kauf eines Gerätes, das denselben Zweck erfüllt, verpflichtet das Altgerät anzunehmen. Für Kleingeräte gilt die Verpflichtung unabhängig davon, ob man Kunde beim Händler ist oder nicht. Es bedarf somit auch keiner Vorlage eines Kassenbons. Als Kleingerät gelten solche, deren längste Kante 25 cm nicht überschreitet. Das heißt man kann seinen alten ausgedienten Fön an jeder Ecke loswerden. Das alte Recyclingsystem mit den Wertstoffhöfen bleibt bestehen. Händler dürfen einen aber nicht einfach auf diese Möglichkeit verweisen. Der Internethändler kann eine stationäre Annahmestelle, mit der er kooperiert benennen. Besonders auf dem Land kann dies allerdings mit größeren Entfernungen verbunden sein.

Eine – bislang unvollständige – Liste findet sich auf der Internetseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register: stiftung-ear.de. „Oder der Händler nimmt die Kleingeräte postalisch zurück, wobei er die Versandkosten trägt“, so Prothmann. Für die Verpackung muss dann allerdings der Kunde sorgen.

Massive Kritik seitens der Händler blieb selbstverständlich nicht aus. Man befürchtet zu „Schrotthändlern“ gemacht zu werden. Zudem müssten sie externe Dienstleister beauftragen, welche den Elektroschrott „in zumutbarer Entfernung“ für den Kunden einsammeln oder diesen per Post entgegennehmen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verfolgt mit dieser Neuregelung das Ziel eine „Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können“. „Das verringert Abfälle, spart Rohstoffe und Energie“, meint Hendricks.

Bisher werden in Deutschland jährlich etwa 800.000 Tonnen Elektrogeräte gesammelt, jedoch die doppelte Menge verkauft. Die Recyclingindustrie erhofft sich durch das Gesetz einen großen Zugewinn an Rohmaterial. Durch die größeren Recyclingmengen erhoffen sich die Recycler auch bessere Methoden zum Wiedergewinnen von Rohstoffen.


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