Schlagwort: Mindermengzuschläge
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Mindermengenzuschläge sind als eigener Preisbestandteil offen auszuweisen
Nach der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 28.06.2012 – Az.: I-4 U 69/12) sind Mindermengenzuschläge gerade kein „versteckter“ Teil der Versandkosten, sondern sind als eigener Preisbestandteil anzusehen. Ein solcher Preiszuschlag ist daher auch gesondert auszuweisen. Im vorliegenden Sachverhalt verwendete ein Online-Händler für Klebstoffe im Rahmen seiner AGB eine Klausel, die sich mit Versandkosten […]