Schlagwort: Mindermengzuschläge

  • Mindermengenzuschläge sind als eigener Preisbestandteil offen auszuweisen

    Nach der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 28.06.2012 – Az.: I-4 U 69/12) sind Mindermengenzuschläge gerade kein „versteckter“ Teil der Versandkosten, sondern sind als eigener Preisbestandteil anzusehen. Ein solcher Preiszuschlag ist daher auch gesondert auszuweisen. Im vorliegenden Sachverhalt verwendete ein Online-Händler für Klebstoffe im Rahmen seiner AGB eine Klausel, die sich mit Versandkosten […]